Rechtsprechung
LAG Hamburg, 21.05.2014 - 5 SaGa 1/14 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
§ 935 ZPO, § 940 ZPO, Art 9 Abs 3 GG, § 823 Abs 1 BGB, § 1004 BGB
Streik bei Tarifzuständigkeit zweier DGB-Gewerkschaften ohne Schiedsspruch - Einstweilige Verfügung - IWW
BGB § 823 BGB § 935 BGB § 940 BGB § 1004 GG Art. 9 Abs. 3 GG Art. 14 TVG § 3 Abs. 1 DGBSa § 16
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unbegründeter Eilantrag auf Untersagung von Streikmaßnahmen bei Tarifzuständigkeit zweier DGB-Gewerkschaften ohne Anrufung des Schiedsgerichts
- arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de
Ein Betrieb, zwei DGB-Gewerkschaften - Streiks bis zum Schiedsverfahren zulässig
- arbeitsrecht-hessen.de
Ein Betrieb, zwei DGB-Gewerkschaften - Streiks bis zum Schiedsverfahren zulässig
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Satzung DGB § 16
Unbegründeter Eilantrag auf Untersagung von Streikmaßnahmen bei Tarifzuständigkeit zweier DGB-Gewerkschaften ohne Anrufung des Schiedsgerichts - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Streik bei Tarifzuständigkeit zweier DGB-Gewerkschaften
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Doppelzuständigkeit von zwei DGB-Gewerkschaften
- arbrb.de (Kurzinformation)
Zwei gegen einen - ist das unfair?
Verfahrensgang
- ArbG Hamburg, 05.05.2014 - 9 Ga 12/14
- LAG Hamburg, 21.05.2014 - 5 SaGa 1/14
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (11)
- BAG, 27.09.2005 - 1 ABR 41/04
Tarifzuständigkeit einer Gewerkschaft
Auszug aus LAG Hamburg, 21.05.2014 - 5 SaGa 1/14
Maßgeblich sind insbesondere der Wortlaut, der Sinn und Zweck, die Entstehungsgeschichte und der Gesamtzusammenhang der Satzung (BAG 27.09.2005 - 1 ABR 41/04 - AP Nr. 18 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit, Juris).Sie kann ihren Organisationsbereich betriebsbezogen, unternehmensbezogen oder nach sonstigen Kriterien abgrenzen (BAG 27.09.2005 aaO.; 25. September 1996 - 1 ABR 4/96 - BAGE 84, 166; juris).
Vielmehr setzt das Schiedsgerichtsverfahren nach § 16 der DGB-Satzung eine zu beseitigende Doppelzuständigkeit gerade voraus (BAG 27.09.2005 aaO.).
Die Entscheidung ist im Schrifttum vor allem deshalb auf Ablehnung gestoßen, weil die vom BAG für den Fall der Konkurrenzsituation angenommene Rechtsfolge weder in den Satzungen der Einzelgewerkschaften noch in der DGB-Satzung vorgesehen sei (Nachweise im Urteil vom 27.09.2005 aaO.).
- BAG, 07.07.2010 - 4 AZR 549/08
Grundsatz der Tarifeinheit - Rechtsprechungsänderung
Auszug aus LAG Hamburg, 21.05.2014 - 5 SaGa 1/14
Diese durch das Tarifvertragsgesetz vorgesehene Geltung wird nicht dadurch verdrängt, dass für den Betrieb kraft Tarifgebundenheit des Arbeitgebers nach § 3 Abs. 1 TVG mehr als ein Tarifvertrag gilt, für die jeweiligen Arbeitsverhältnisse derselben Art im Falle der Tarifbindung eines oder mehrerer Arbeitnehmer allerdings jeweils nur ein Tarifvertrag - sogenannte Tarifpluralität(BAG, Urteil vom 07. Juli 2010 - 4 AZR 549/08 -, BAGE 135, 80-115, Juris). - BAG, 20.03.1991 - 4 AZR 455/90
Tarifkonkurrenz - Tarifpluralität bei Haustarifvertrag
Auszug aus LAG Hamburg, 21.05.2014 - 5 SaGa 1/14
Das BAG hat damit seine frühere Rechtsprechung (20.03.1991 - 4 AZR 455/90 - BAGE 67, 330) ausdrücklich aufgegeben.
- LAG Sachsen, 02.11.2007 - 7 SaGa 19/07
Streikrecht der Lokführer
Auszug aus LAG Hamburg, 21.05.2014 - 5 SaGa 1/14
Eine Streikmaßnahme kann angesichts der Bedeutung des Streikrechts (Art. 9 Abs. 3 GG) allerdings im einstweiligen Verfügungsverfahren nach ganz überwiegender Meinung der Landesarbeitsgerichte aber nur dann untersagt werden, wenn sie eindeutig rechtswidrig ist und dies glaubhaft gemacht wird (LAG Sachsen02.11.2007 - 7 SaGa 19/07 - NZA 2008, 59-70 mwN., Juris). - BAG, 21.01.1987 - 4 AZR 547/86
Vorruhestand
Auszug aus LAG Hamburg, 21.05.2014 - 5 SaGa 1/14
Nur ein gewerkschaftlich geführter Streik kann in Deutschland bekanntlich überhaupt rechtmäßig sein, er hat dann allerdings auch die Vermutung der Rechtmäßigkeit für sich (BAG 19.06.1973 - 1 AZR 521/72 - AP Nr. 47 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, Juris). - BAG, 25.09.1996 - 1 ABR 4/96
Schiedsspruch der DGB-Schiedsstelle über Zuständigkeitsstreit
- LAG Köln, 12.12.2005 - 2 Ta 457/05
Ärztestreik gegen kommunalen Arbeitgeber
Auszug aus LAG Hamburg, 21.05.2014 - 5 SaGa 1/14
Zur Prüfung, ob eine auf Unterlassung eines Arbeitskampfes gerichtete einstweilige Verfügung im Sinne des § 940 ZPO zur Abwendung wesentlicher Nachteile nötig erscheint, hat eine Interessenabwägung stattzufinden, in die sämtliche in Betracht kommenden materiell rechtlichen und vollstreckungsrechtlichen Erwägungen sowie die wirtschaftlichen Auswirkungen für beide Parteien einzubeziehen sind (Hess. LAG 02.05.2003 - 9 SaGa 637/03; LAG Köln 12.12.2005 - 2 Ta 457/05 - NZA 2006, 62; Hess. LAG 11.01.2007 - 9 SaGa 2098/06; Juris). - BAG, 12.11.1996 - 1 ABR 33/96
Keine Doppelzuständigkeit von DGB-Gewerkschaften
Auszug aus LAG Hamburg, 21.05.2014 - 5 SaGa 1/14
Soweit das BAG hieraus einen allgemeinen Rechtsgrundsatz abgeleitet hat (12.11.1996 - 1 ABR 33/96 - AP Nr. 11 zu 3 2 TVG Tarifzuständigkeit, Juris) dürfte sich diese Rechtsprechung mittlerweile überholt haben. - BAG, 19.06.1973 - 1 AZR 521/72
Vermutete Rechtmäßigkeit eines Streiks
Auszug aus LAG Hamburg, 21.05.2014 - 5 SaGa 1/14
Nur ein gewerkschaftlich geführter Streik kann in Deutschland bekanntlich überhaupt rechtmäßig sein, er hat dann allerdings auch die Vermutung der Rechtmäßigkeit für sich (BAG 19.06.1973 - 1 AZR 521/72 - AP Nr. 47 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, Juris). - LAG Hessen, 11.01.2007 - 9 SaGa 2098/06
Einstweilige Verfügung gegen Arbeitskampf - Tarifzuständigkeit - Vorfeldkontrolle …
Auszug aus LAG Hamburg, 21.05.2014 - 5 SaGa 1/14
Zur Prüfung, ob eine auf Unterlassung eines Arbeitskampfes gerichtete einstweilige Verfügung im Sinne des § 940 ZPO zur Abwendung wesentlicher Nachteile nötig erscheint, hat eine Interessenabwägung stattzufinden, in die sämtliche in Betracht kommenden materiell rechtlichen und vollstreckungsrechtlichen Erwägungen sowie die wirtschaftlichen Auswirkungen für beide Parteien einzubeziehen sind (Hess. LAG 02.05.2003 - 9 SaGa 637/03; LAG Köln 12.12.2005 - 2 Ta 457/05 - NZA 2006, 62; Hess. LAG 11.01.2007 - 9 SaGa 2098/06; Juris). - LAG Hessen, 02.05.2003 - 9 SaGa 637/03
- LAG Hessen, 09.07.2015 - 9 BVL 1/15
Sind für einen Betrieb zwei DGB-Gewerkschaften nach ihren jeweiligen Satzungen …
Auf die Berufung der Beteiligten zu 2) änderte das Landesarbeitsgericht Hamburg diese Entscheidung durch Urteil vom 21. Mai 2014 - 5 SaGa 1/14 - (Anlagenband Anlage 20) ab und wies die Anträge der Beteiligten zu 1) zurück.In der zwischen den Beteiligten zu 1) und 2) ergangenen Entscheidung vom 21. Mai 2015 (- 5 SaGa 1/14 - Juris, Rz. 56) hat das LAG Hamburg die Rechtsansicht des BAG im Beschluss vom 12. Nov.